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Bildung
28. Februar 2026

Vom Papier zum eCoC: Was eine Übereinstimmungsbescheinigung ist und wen sie betrifft

Vom Papier zum eCoC: Was eine Übereinstimmungsbescheinigung ist und wen sie betrifft

Was versteht man unter einer Übereinstimmungsbescheinigung?

Eine Übereinstimmungsbescheinigung (CoC, Certificate of Conformity) ist ein vom Hersteller ausgestelltes Dokument, das bestätigt, dass ein konkretes Fahrzeug entsprechend einem genehmigten Typ gefertigt wurde. Es führt die zentralen technischen Daten auf – Abmessungen, Massen, Emissionsklasse, Typgenehmigungsnummer – und ist Voraussetzung dafür, dass ein Fahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat zugelassen werden kann.

Bislang lagen CoCs in Papierform vor. Ab dem 5. Juli 2026 wechselt die EU zu elektronischen Übereinstimmungsbescheinigungen, den eCoCs.

Was ist ein eCoC?

Das eCoC ist das digitale Gegenstück zum Papier-CoC. Es handelt sich um eine strukturierte XML-Datei – genauer eine Initial-Vehicle-Information-(IVI)-Datei –, die die gleichen regulatorischen und technischen Angaben wie das Papierdokument trägt, allerdings in maschinenlesbarer Form.

Jedes eCoC ist digital zu signieren, um Echtheit und Datenintegrität sicherzustellen, und elektronisch an den nationalen Zugangspunkt (NAP) des betreffenden Mitgliedstaats zu übermitteln.

Für wen gilt die eCoC-Pflicht?

  • Fahrzeuge der Klasse M – Personenkraftwagen und Busse
  • Fahrzeuge der Klasse N – Nutzfahrzeuge (N1, N2, N3)
  • Fahrzeuge der Klasse O – Anhänger (inklusive O3 und O4)
  • Sämtliche Genehmigungsarten: Voll-, Mittel- und Kleinserien

Fahrzeuge der Klassen L, T, C, R und S fallen derzeit nicht unter die eCoC-Pflicht und bleiben beim Papier-CoC.

Mehrstufige Aufbauten und Fahrzeugaufbauhersteller

Besonders bedeutsam ist die eCoC-Pflicht für mehrstufige Fahrzeugaufbauten. Zahlreiche Nutzfahrzeuge entstehen in mehreren Stufen – ein Hersteller fertigt das Basisfahrzeug (Fahrgestell oder Fahrgestell mit Fahrerhaus), und ein Fahrzeugaufbauhersteller oder Umrüster vollendet das Fahrzeug.

Jede Stufe mit eigener Typgenehmigung muss eCoC-Daten einreichen. Der Basisfahrzeughersteller übermittelt ein eCoC für das unvollständige Fahrzeug, der Fahrzeugaufbauhersteller ein separates eCoC für das fertiggestellte Fahrzeug. Diesen Datenaustausch zwischen den Stufen zu koordinieren, zählt zu den größten Herausforderungen der Umstellung.

Die zentralen Unterschiede zum Papier-CoC

AspektPapier-CoCeCoC
FormatAusgedrucktes DokumentIVI-XML-Datei
AuthentifizierungUnterschrift / StempelDigitale XAdES-Signatur
EinreichungLiegt dem Fahrzeug beiNationaler Zugangspunkt (NAP) / API
PrüfungManuelle KontrolleAutomatisierte XSD-Schema-Prüfung

So unterstützt Sie eCoC EU²

Die eCoC EU² Software begleitet den kompletten eCoC-Lebenszyklus für EU-Hersteller:

Generierung von IVI-2.0-XML mit den korrekten Genehmigungsbehörden-Codes
Automatisierte XAdES-Signatur
Schema-Prüfung vor der Einreichung
Direkte NAP-Einreichung an jeden EU-Mitgliedstaat

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